REHASPORT – REZEPT AUF BEWEGUNG

Unser wahres Zuhause ist nicht unsere Wohnung, unser Haus oder unsere Stadt, sondern unser Körper – Mark Lauren

Grundsätzlich besteht bei einer ärztlichen Anordnung für jedermann ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einem Rehabilitationssportangebot (in Kurzform auch Rehasport genannt). Dies ist im Sozialgesetzbuch verankert und wird für einen begrenzten Zeitraum, in Abhängigkeit zur jeweiligen Indikation, durch die Krankenkasse übernommen.

Damit gilt: „Rehasport – vom Arzt verordnet und zu 100% von den Krankenkassen bezahlt!“

Rehasport findet unter der Betreuung einer qualifizierten Übungsleitung im Gruppenverbund statt. Ziel ist es gemeinsam behelfende Strategien und Übungen für die Bewältigung des Alltags zu erlernen und darüber hinaus einen motivierenden Effekt auf alle Teilnehmenden zu erwirken, sodass die erlernten Übungen auch in regelmäßiger, eigenverantwortlicher Routine, über das Kursangebot hinaus, durchgeführt werden.

Die Gesundheitssportabteilung des TuS Oberbruch 1909 e.V. bietet Rehakurse in den nachfolgenden Bereichen an:

REHASPORT – SO FUNKTIONIERT’S

Verordnung und Beantragung

Ihr Arzt stellt Ihnen ein Rehasport-Rezept aus (Muster 56). Anschließend unterschreiben Sie die Verordnung und schicken diese dann an Ihre Krankenkasse. Nachdem Ihre Krankenkasse die Teilnahme genehmigt hat, können Sie kostenfrei an unseren Reha-Kursen teilnehmen.

Teilnahmevoraussetzungen

Bei uns können Sie auch ohne Verordnung durch einen Arzt an unseren Rehasportangeboten teilnehmen. Sprechen Sie uns an, je nach Gruppe erstellen wir Ihnen ein Angebot.

Der Einstieg und eine Probestunde sind jederzeit möglich.